Sproochentest · Faktenblatt
Sproochentest: Fakten und Zahlen
Kompakte Antworten zur Sprachprüfung für die luxemburgische Staatsangehörigkeit, zusammengestellt aus dem INLL, guichet.public.lu, dem MyINL-Portal und Legilux. Ein Fakt pro Block, mit der Zahl, der Quelle und dem Datum zusammen.
Die Prüfung
- Was ist der Sproochentest und wer führt ihn durch?
Der Sproochentest ist die Sprachprüfung Luxemburgs für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit: Er prüft das mündliche Luxemburgisch und das Hörverständnis und wird vom Institut national des langues Luxembourg (INLL) durchgeführt.
- Welches Gesetz regelt die Prüfung?
Artikel 15 des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit, in Kraft seit dem 1. April 2017. Es legt die zwei Prüfungsteile fest, die Niveaus (mündlicher Teil auf A2, Hörverständnis auf B1) und die Bestehensregel.
- Wie lange dauert der mündliche Teil?
10 Minuten, in zwei Teilen zu je 5 Minuten.
- Was kommt im mündlichen Teil zuerst?
Das Gespräch mit einer Prüferin oder einem Prüfer kommt zuerst, zu einem A2-Thema. Die Bildbeschreibung folgt an zweiter Stelle.
- Auf welchem Niveau wird der mündliche Teil bewertet?
Niveau A2 des GER.
- Ist das Bild frei wählbar?
Ja. Die Auswahl erfolgt aus 3 angebotenen visuellen Medien.
- Wie lange dauert das Hörverständnis?
35 Minuten.
- Auf welchem Niveau wird das Hörverständnis bewertet?
Niveau B1 des GER.
- Was enthält das Hörverständnis?
3 Texte: eine Radionachricht, ein Gespräch über ein alltägliches Thema und ein Austausch oder eine Präsentation zu einem bestimmten Thema. Die Antworten erfolgen im Multiple-Choice-Verfahren, auf einem Tablet.
- Gibt es einen schriftlichen Teil?
Nein. Der Sproochentest prüft nur den mündlichen Teil und das Hörverständnis; es gibt keinen Lese- oder Schreibteil.
Bestehen und Bestehensquoten
- Ab welchem Ergebnis ist der Sproochentest bestanden?
Mindestens 50 % im mündlichen Teil. Ein mündliches Ergebnis unter 50 % kann ausgeglichen werden, wenn der aufgerundete Durchschnitt aus mündlichem Teil und Hörverständnis mindestens 50 % beträgt.
- Wie hoch ist die Bestehensquote?
69 % der Angetretenen, über alle Sessionen von Dezember 2008 bis Juli 2022: 21.437 Personen sind angetreten und 14.725 haben bestanden, laut der im Dezember 2022 veröffentlichten INL-Statistik. Bezogen auf alle Angemeldeten (22.545) haben 65 % bestanden.
- Wie hoch war die jüngste jährliche Bestehensquote?
67 % der Angetretenen, im Prüfungsjahr 2021/22: 3.295 Angemeldete, 3.096 Angetretene und 2.068 Bestandene, laut der im Dezember 2022 veröffentlichten INL-Statistik. Die veröffentlichten jährlichen Quoten der Angetretenen davor: 74 % in 2017/18, 72 % in 2018/19, 71 % in 2019/20 und 63 % in 2020/21.
Gebühr, Sessionen und Anmeldung
- Was kostet die Prüfung?
75 Euro, die Anmeldegebühr.
- Wann ist die nächste Session?
Stand 20. Juli 2026 sind alle veröffentlichten Sessionen 2026 (der 24. September sowie alle Dezembertermine am INLL Glacis und in Belval) ausgebucht. Die Anmeldung für die Sessionen im Januar 2027 öffnet am Dienstag, dem 1. September 2026 um 10:00 Uhr.
- Was ist bei der Anmeldung zu prüfen?
Die bei der Anmeldung im MyINL-Buchungsportal angegebenen Daten werden auf dem Diplom übernommen, und nach dem Absenden der Daten sind keine Änderungen mehr möglich.
Ergebnisse, Zertifikat und Wiederholungen
- Wann kommen die Ergebnisse?
Es ist kein offizieller Zeitrahmen veröffentlicht. Stand 20. Juli 2026 nennen die Sproochentest-Seite des INLL, die INLL-FAQ, das MyINL-Portal und guichet.public.lu weder einen Zeitrahmen für die Ergebnisse noch einen Übermittlungsweg, daher nennt auch diese Seite keinen.
- Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Für eine unbegrenzte Dauer. Das Zertifikat verfällt nicht.
- Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden?
Die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt. Eine erneute Anmeldung ist erst möglich, sobald die Ergebnisse der vorherigen Prüfung vorliegen.
Befreiungen und alternative Wege
- Wer kann statt der Prüfung einen Kurs besuchen?
Eine volljährige Person, die seit mindestens 20 Jahren in Luxemburg wohnt, in den letzten 12 Monaten ununterbrochen, kann statt der Prüfung einen 24-stündigen Einführungskurs in Luxemburgisch besuchen (Staatsangehörigkeit durch Option). Der Kurs wird vom Service de la formation des adultes (SFA) und seinen zugelassenen Trägern organisiert; nach dem Kurs wird die Teilnahmebescheinigung an den SFA gesendet.
- Gibt es eine medizinische Befreiung?
Ja. Eine Person, deren körperlicher oder geistiger Zustand das Erlernen des Luxemburgischen verhindert, kann vom Justizminister befreit werden, mit einer Bescheinigung einer Fachärztin oder eines Facharztes.
Die weiteren Einbürgerungsbedingungen
- Welche Aufenthaltsdauer in Luxemburg ist erforderlich?
Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt. Das letzte Jahr unmittelbar vor dem Einbürgerungsantrag muss ununterbrochen sein.
- Welche staatsbürgerliche Anforderung steht neben dem Sprachtest?
Der 24-stündige Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ (6 Stunden Grundrechte, 12 Stunden staatliche und kommunale Institutionen, 6 Stunden Geschichte und europäische Integration), oder das Bestehen des Tests über die in diesem Kurs behandelten Themen. Die Bescheinigung wird mit dem Antrag vorgelegt.
- Wie läuft der staatsbürgerliche Test ab?
Als computergestützter Multiple-Choice-Test, organisiert in Esch-Belval. Die Bescheinigung wird vom Service de la formation des adultes an Personen ausgestellt, die die 24 Stunden des Kurses besucht oder den Test abgelegt haben.
Freistellung zum Luxemburgischlernen
- Was ist der Sprachurlaub (congé linguistique)?
Ein Sonderurlaub zum Erlernen des Luxemburgischen, offen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Nationalitäten, begrenzt auf 200 Stunden über eine gesamte Berufslaufbahn und in 2 Abschnitten von je 80 bis 120 Stunden genommen.
- Wer hat Anspruch auf Sprachurlaub?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Luxemburg für einen in Luxemburg niedergelassenen Arbeitgeber arbeiten, mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit bei diesem Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Antrags, sowie Selbstständige oder freie Berufe, die seit mindestens 6 Monaten in Luxemburg tätig sind. Es gibt keine Alters- oder Wohnsitzbedingungen.
- Wer zahlt während des Sprachurlaubs?
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält eine Ausgleichszulage in Höhe des durchschnittlichen Stundenlohns je Urlaubsstunde, begrenzt auf das 4-Fache des sozialen Mindeststundenlohns für ungelernte Arbeitskräfte. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber 50 % der Zulage und 50 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Wie sich die Prüfung verändert hat
Nur datierte Änderungen, jede mit ihrer Quelle. Lässt sich eine Änderung nicht durch eine Primärquelle belegen, steht sie hier nicht, und diese Seite spekuliert nicht über künftige Änderungen.
- 8. März 2017
Luxemburg verabschiedet das heutige Staatsangehörigkeitsgesetz (loi du 8 mars 2017 sur la nationalité luxembourgeoise) und hebt das Gesetz vom 23. Oktober 2008 auf. Artikel 15 definiert die Prüfung in ihrer heutigen Form: mündlicher Ausdruck auf Niveau A2 des GER, Hörverständnis auf Niveau B1 des GER, und ein Bestehen mit der Hälfte der Punkte im mündlichen Teil oder über den aufgerundeten Durchschnitt der zwei Prüfungen. Das Gesetz trat am 1. April 2017 in Kraft (Artikel 109).
- Mai bis Juli 2017
Eine Übergangsprüfungsrunde findet nach Artikel 15 des neuen Gesetzes statt. Die im Dezember 2022 veröffentlichte INL-Statistik führt sie in einer eigenen Zeile: 81 % der Angetretenen haben bestanden, die höchste Quote der veröffentlichten Reihe.
- Dezember 2022
Das INL veröffentlicht die von dieser Seite zitierte Statistikreihe, die im Juli 2022 endet: seit Dezember 2008 haben sich 22.545 Personen angemeldet, 21.437 sind angetreten und 14.725 haben bestanden, das sind 69 % der Angetretenen. Es ist die jüngste offizielle Reihe, die für diese Seite geprüft wurde (20. Juli 2026).
- 8. März 2023
Das Gesetz vom 8. März 2023 schafft das Institut national des langues Luxembourg. Das als INL bekannte Institut wird zum INLL, und Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes benennt nun das Institut national des langues Luxembourg als die Stelle, die die Prüfung organisiert und das Niveau bescheinigt. Die eigenen PDFs des Instituts von vor 2023 tragen weiterhin den historischen Namen INL.
- 23. Mai 2025
guichet.public.lu aktualisiert zuletzt seine Seite mit den Anmeldebedingungen für die luxemburgische Staatsangehörigkeit und führt die Anmeldegebühr unverändert mit 75 Euro.
- 20. Juli 2026
Wie an diesem Datum beobachtet, läuft die Buchung der Sessionen über das MyINL-Portal (myinl.inll.lu). Alle veröffentlichten Sessionen 2026 (der 24. September sowie alle Dezembertermine am INLL Glacis und in Belval) sind ausgebucht, und die Anmeldung für die Sessionen im Januar 2027 öffnet am Dienstag, dem 1. September 2026 um 10:00 Uhr.
Bereiten Sie sich auf die Prüfung selbst vor? Lesen Sie den Sproochentest-Übungsleitfaden